

Berechnung der Behandlungsstühle
Für die Berechnung der Prämie ist allein die Anzahl der Behandlungsstühle in der Zahnarztpraxis maßgeblich.
Hierzu zählen die Primärstühle, Sekundärstühle sowie Prophylaxestühle.


Für die Berechnung der Prämie ist allein die Anzahl der Behandlungsstühle in der Zahnarztpraxis maßgeblich.
Hierzu zählen die Primärstühle, Sekundärstühle sowie Prophylaxestühle.