Berücksichtigung bestehender Versicherungen

Zu Vertragsbeginn gegebenenfalls noch bestehende Versicherungen können bei der Prämie der ZahnarztPolice berücksichtigt werden, mit Ausnahme von Rechtsschutzversicherungen.

Die Mindestprämie beträgt dabei in jedem Fall 25% der Grundprämie (basierend auf der Zahl der Behandlungsstühle).

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