

Berücksichtigung bestehender Versicherungen
Zu Vertragsbeginn gegebenenfalls noch bestehende Versicherungen können bei der Prämie der ZahnarztPolice berücksichtigt werden, mit Ausnahme von Rechtsschutzversicherungen.
Die Mindestprämie beträgt dabei in jedem Fall 25% der Grundprämie (basierend auf der Zahl der Behandlungsstühle).
