Mitversicherung volljähriger Kinder

Privathaftpflichtversicherung

Volljährige unverheiratete Kinder sind in der Privathaftpflicht der ZahnarztPolice mitversichert bis zum Abschluss einer Schulausbildung und anschließender Berufsausbildung (Lehre, Studium) inkl. Grundwehr- oder Ersatzdienst.

Unfallversicherung

Wird in der Unfallversicherung die Variante Zahnarzt mit Familie gewählt, sind alle Familienangehörigen unabhängig von der Anzahl mitversichert.

Zur Familie gehören unverheiratete Kinder bis zum Abschluss einer Schul- und anschließenden Berufsausbildung (Lehre, Studium), längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Rechtsschutzversicherung

Mitversichert sind die unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Partnerschaft lebenden, volljährigen Kinder bis Vollendung des 30. Lebensjahres, soweit sie sich zumindest überwiegend in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Versicherungsschutz besteht auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer von zulassungspflichtigen oder mit einem Versicherungskennzeichen zu versehenden Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängern.