

Neuwertersatz
Mit der ZahnarztPolice erfolgt generell Neuwertersatz bei Wiederbeschaffung bzw. Reparatur innerhalb 2 Jahren.
Die maximale Deckungssumme der Werteversicherung beträgt dabei - pro Schaden - 1.000.000 bzw. 1.250.000 Euro; bei Elementarschäden 500.000 Euro (ohne Sturmflut).
Andere Versicherer ersetzen bei Totalschaden häufig nur den Zeitwert, sofern dieser weniger als 40% des Neuwertes beträgt. Dies ist existenziell gefährlich, da ein Zeitwert von nur noch 40% in relativ kurzer Zeit erreicht ist.
