

Wann werden die Prämien fällig?
Bei der ZahnarztPolice gibt es vier Hauptfälligkeiten:
01. Januar, 01. April, 01. Juli, 01. Oktober.
Wenn eine Police nicht zu einer dieser Hauptfälligkeiten beginnt, wird der Vertrag automatisch bis zur nächsten Hauptfälligkeit berechnet, d. h. bei der Erstprämie können unter Umständen bis zu 14 Monate berechnet werden (bei jährlicher Zahlweise).
Diese Hauptfälligkeit wird abhängig vom Policenbeginn festgelegt und kann auch nicht auf ein anderes Datum gelegt werden.
