

Unterversicherung/Unterversicherungsverzicht
Ist die Versicherungssumme kleiner als der tatsächliche Wert der versicherten Sache, spricht man von Unterversicherung. Üblicherweise hat das zur Folge, dass im Schadensfall nur eine anteilige Entschädigung geleistet wird. Hier besteht nicht selten ein hohes existenzielles Risiko, da sich die Versicherungswerte im Laufe der Zeit ändern beziehungsweise auch oft falsch eingeschätzt werden.
Die ZahnarztPolice bezahlt bis zur vereinbarten Höchsthaftungssumme von 1.000.000 bzw. 1.250.000 Euro je Schadensfall (bei Elementarschäden bis 500.000 Euro), unabhängig von der richtigen Versicherungssumme für Einrichtung und Vorräte.
Somit besteht automatisch Unterversicherungsverzicht, sofern die korrekte Anzahl der Behandlungsstühle gemeldet wurde.
