Praxisinhaltsversicherung: Die wichtigsten Details

Die Praxisinhaltsversicherung umfasst Ihre kaufmännische und technische Praxiseinrichtung sowie das Warenlager.
Versicherungsschutz besteht für alle Gefahren mit Ausnahme von Verschleiß, Verderb, Verfall und Vorsatz (4 Vs).

Höchstentschädigung: 1.000.000 Euro je Schadensfall
Bei Erweiterung der Elektronik auf Medizintechnik: 1.250.000 Euro je Schadensfall
Elementarschäden: 500.000 Euro je Schadensfall (ohne Sturmflut)
Neuwertersatz bei Wiederbeschaffung bzw. Reparatur innerhalb von 2 Jahren.
Selbstbehalt: 250 Euro je Schadensfall, fallend um 50 Euro je schadensfreies Jahr


Elektronik und Datenträger

Alle Bürokommunikationsgeräte sind versichert. Erweiterung auf Geräte der Medizintechnik mit dem ZahnarztPolice Zusatzschutz gegen Zuschlag.
Daten und Datenträger bis 10.000 Euro.

Unbeschädigte Sachen

Minderwert wird ersetzt.

Unterversicherungsverzicht

Ohne Einschränkungen bis 1 Mio. Euro bzw. bei ZahnarztPolice Zusatzschutz für Medizintechnik bis 1,25 Mio. Euro, sofern die korrekte Anzahl der Behandlungsstühle angegeben ist.

Elementarschäden

Naturkatastrophen wie Überschwemmung, Erdbeben, außer Sturmflut, sind mitversichert.

Einfacher Diebstahl, Vandalismus, Raub, Plünderung, Beschädigung

Mitversichert. Erweiterung auf Geräte der Medizintechnik mit dem ZahnarztPolice Zusatzschutz gegen Zuschlag.

Unbenannte Gefahren

Mitversichert. Erweiterung auf Geräte der Medizintechnik mit dem ZahnarztPolice Zusatzschutz gegen Zuschlag.

Kosten für vorgeschriebene Prüfungen an Medizintechnik infolge eines Schadens

Mitversichert bis 1.000 Euro.

Verlust von Rezepten

Mitversichert bis 25.000 Euro.

keine Zeitwertklausel

Genereller Neuwertersatz inkl. Preisdifferenzkosten.


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