Praxisausfallversicherung: Die wichtigsten Details

Die Praxisausfall-/ Vertreterkostenversicherung in Folge Krankheit, Unfall, Seuchen, Epidemien oder Quarantäne umfasst den Umsatzausfall, den entgangenen Gewinn und/ oder die fortlaufenden Kosten während der Arbeitsunfähigkeit der versicherten Zahnärzte.

Deckungssumme: variabel, max 200.000 Euro je Schadensfall,
Haftzeit: wahlweise 12, 18 oder 24 Monate
Selbstbehalt: wählbar, empfohlene Karenz 21 Tage

Kündigungsrecht im Schadensfall

unwiderruflicher Kündigungsverzicht durch den Versicherer

Wartezeiten

keine Wartezeiten

Laufzeit

bis 65. Lebensjahr ohne Beitragszuschlag - wahlweise bis 67. Lebensjahr

Karenzentfall

bei mind. 24 stündigem Krankenhausaufenthalt nach akutmedizinischer Notfallaufnahme

Beitragsbefreiung

während der Unterbrechungszeit

Beitragsanpassung

garantierter Beitrag während der Vertragslaufzeit

Wintersport/ Wettbewerbsveranstaltungen

mitversichert


> Besonderheiten der Praxisausfallversicherung

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